22.04.2010 Bad Schwartau schiebt Arbeitslose nach Lübeck ab


Nach Meinung der Lübecker GRÜNEN sind In Bad Schwartau arbeitslose Menschen nicht willkommen. So versucht die dortige Arbeits- und Sozialbehörde Langzeitarbeitslose in die Hansestadt Lübeck und in Nachbargemeinden abzuschieben. Und das geht so: Die örtlichen Jobcenter (ARGEn) übernehmen für die von ihnen betreuten Langzeitarbeitslosen nur „angemessene“ Unterkunftskosten. Diese werden von den örtlichen Sozialbehörden festgesetzt und auch bezahlt. Übersteigen Mieten diese Mietobergrenzen (z. B. nach einer Mieterhöhung, oder nach dem Auszug eines Familienmitglieds) müssen die Betroffenen in eine billigere Wohnung umzuziehen. Das Gesetz sieht dafür eine sechsmonatige Frist vor. Diese kann bei einer vergeblichen Wohnungssuche verlängert werden. Nach Ablauf der Frist werden aber nur noch die festgesetzten niedrigeren Unterkunftskosten übernommen. Dann müssen die HilfeempfängerInnen die Differenz selbst zahlen. Dafür reichen die Hartz-IV-Leistungen jedoch nicht aus und das Geld dafür muss beim Kauf von Lebensmitteln oder anderer notwendiger Dinge eingespart werden.

Entgegen den gesetzlichen Vorschriften gilt die Frist in Bad Schwartau jedoch lediglich drei Monate. Nur beim Nachweis einer Wohnungssuche in Lübeck und Umgebung kann dieser Zeitraum bis zu einem halben Jahr verlängert werden.

Mit dieser Praxis werden Langzeitarbeitslose unter Druck gesetzt und zur Wohnungssuche und zum Umzug in eine andere Stadt regelrecht aufgefordert. Dies ist rechtswidrig und kommt darüber hinaus die Hansestadt teuer zu stehen.

So spart Bad Schwartau für „abgeschobene“ Arbeitslose notwendige Ausgaben ein, die dann das Lübecker Sozialamt bezahlen muss. Außerdem wird mit diesem Vorgehen auch auf Kosten der Lübecker ARGE die Arbeitsbelastung der Bad Schwartauer Arbeitsbehörde verringert und die Schwartauer Arbeitslosenbilanz gegenüber der in Lübeck verbessert.

In einem Antrag für den Sozialausschuss fordern wir die Einstellung der illegalen „Abschiebung“ von Langzeitarbeitslosen in die Hansestadt Lübeck.

Hierzu meint der sozialpolitische Sprecher der Lübecker GRÜNEN, Rolf Klinkel: „Mit unserem Antrag wollen wir auf keinen Fall die Freizügigkeit arbeitsloser Menschen einschränken. Jeder Mensch hat das Recht, dort wohnen zu dürfen, wo er möchte. Zur Freizügigkeit gehört für uns aber darüber hinaus auch das Recht, einen Wohnort nicht wechseln zu müssen. Deshalb darf eine Arbeits- und Sozialbehörde die von ihr betreuten Personen nicht unter Druck setzen, um damit deren unfreiwilligen Umzug in eine andere Stadt zu erreichen“.

 

Rolf Klinkel, sozialpolitischer Sprecher der Lübecker GRÜNEN

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