Keine Abschaffung der Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose


Dies fordern die Lübecker Grünen in einer Resolution für die Sitzung der Bürgerschaft am 4. März. Damit wird die Bundesregierung, der Bundestag, die schleswig-holsteinische Landesregierung, der Landtag und der Städtetag aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Hilfe aus einer Hand auch nach Abschaffung bzw. Umwandlung der ARGEN erhalten bleibt.

 

Rolf Klinkel, sozialpolitischer Sprecher der Lübecker GRÜNEN, begründet den Antrag seiner Fraktion folgendermaßen:

„Die Lübecker Grünen haben die so genannten Hartz-IV-Reformen nicht mitgetragen, und ihre Kritik an bestimmten Punkten von Anfang an deutlich gemacht.

Zahlreiche Regelungen des Gesetzes wurden in der Praxis zu Anlässen bürokratischer Schikane, und die „Würde der Langzeitarbeitslosen“ wurde damit höchst antastbar.

Richtig war jedoch die Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum ALG II, weil dadurch Menschen, die nur noch versorgt wurden, Zugang zu Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen erhielten. Richtig war auch der Ansatz der fachübergreifenden Hilfe und des Fallmanagements. Die versprochene Balance zwischen Fordern und Fördern hingegen wurde nie erreicht und sorgte für ein System, das primär auf Kontrolle statt auf Ermutigung zur Eigenverantwortung basiert. Richtig war auch die Hilfegewährung aus einer Hand nur durch eine Behörde.

 

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 werden die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN), die diese Zusammenlegung in der Praxis umsetzten, in Frage gestellt. Eine Mischverwaltung aus Bund und Kommune ist nicht verfassungskonform. Bis Ende 2010 muss eine grundgesetzgerechte Trägerstruktur geschaffen werden.

Daraufhin hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die jeweilige ARGEN in Bundesbehörden umzuwandeln, die von der Bundesagentur für Arbeit geleitet und beaufsichtigt werden, und sie in „kooperative Jobcenter“ umzutaufen“.

Die Lübecker GRÜNEN lehnen die Pläne des Bundesarbeitsministers Scholz (SPD) zur Umgestaltung der ARGE ab. Damit wird wieder eine zweigeteilte Leistungsgewährung eingeführt, wie sie vor der Zusammenlegung der Arbeits- und Sozialhilfe galt. Die betroffenen Personen müssten dann im Jobcenter Arbeitslosengeld und im städtischen Sozialamt die Übernahme ihrer Miet- und Heizkosten beantragen und würden wieder von zwei verschiedenen Sozialbehörden betreut.

Dies widerspricht ganz eindeutig dem eigentlichen gesetzgeberischen Ziel von „Leistungen aus einer Hand“. Dieses Ziel hat auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als sinnvoll und als notwendig anerkannt.

Über die Hilfebedürftigkeit der Betroffenen müssen auch wieder zwei Behörden entscheiden. Das Gleiche gilt für die Gewährung verschiedener Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Auch die Auszahlung dringend benötigter Geldzahlungen wird möglicherweise unnötig verzögert. „Scholzens“ Pläne fördern die Bürokratie, sind nicht bürgerInnenfreundlich, bedeuten das Ende der Hilfe aus einer Hand und zerstören mutwillig ein bewährtes Fundament der bestehenden Arbeitslosenhilfe, kritisiert Klinkel die Pläne des Arbeitsministers.

Für die Hilfegewährung aus einer Hand gibt es nur zwei Alternativen, entweder eine Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe oder die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Nach Klinkels Meinung will BM Scholz mit seinen Vorschlägen sowohl die Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe und auch höhere Ausgaben für den Bund verhindern und setzt stattdessen auf eine unsinnige Doppelzuständigkeit.

Ein „Alleinvertretungsrecht“ des Bundes ist jedoch bei BundespolitikerInnen äußerst unbeliebt. Bei deren Wahl müsste der Bund für eine auskömmliche alleinige Finanzierung sorgen. Landkreise und Städte wie z. B. Lübeck würden erhebliche Kosten für die Betreuung von Langzeitarbeitslose einsparen.

Für die GRÜNEN ist kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut. Dies gilt auch in Fragen der Sozialpolitik. Nach unserer Auffassung besteht ein verfassungsgewollter Vorrang einer dezentralen Aufgabenwahrnehmung, die Erfahrung in den Optionskommunen hat gezeigt, dass eine regionale Verknüpfung von Arbeitsmarktintegration und sozialer Integration kommunale Stärken sind.

Die Lübecker GRÜNEN fordern die Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe und eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung, die sich im bundesweiten Optionsmodell wie z. B. im Landkreis Nordfriesland bewährt hat.

Rolf Klinkel

 

 

 

 

 

 

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06.09.2010
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