Pressemitteilung

Spielstraßen in Lübeck: Anwohner*innen sollen bei Schneeräumung entlastet werden

Wer in Lübeck ein eigenes Haus besitzt, musste am Montagmorgen früh raus, um vor dem Grundstück Schnee zu fegen – so will es die Räumpflicht. Doch in sogenannten Spielstraßen (offiziell „verkehrsberuhigte Bereiche“) gilt bislang eine besonders strenge Regelung: Dort müssen Anwohner*innen nicht nur einen Gehstreifen, sondern die gesamte Fahrbahn von Schnee und Eis befreien. Die Grüne Fraktion Lübeck hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, diese überzogene Pflicht auf einen angemessenen Standard anzupassen. Eine entsprechende Änderung der Straßenreinigungssatzung soll in der kommenden Bürgerschaftssitzung final beschlossen werden.

Dazu Astrid Helzel, Mitglied im Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) und Sprecherin der Grünen Fraktion für Recycling und Entsorgung:

„Wir freuen uns sehr, dass die Satzungsänderung nun endlich abgeschlossen wird. Vor fast zwei Jahren habe ich die bisherige Regelung erstmals infrage gestellt. Jetzt können sich die Anwohner*innen – pünktlich zum ersten Schneefall – auf eine gerechte und nachvollziehbare Lösung freuen.

In anderen Städten Schleswig-Holsteins gibt es die am Donnerstag zur Entscheidung stehende Regelung bereits. Selbst die Entsorgungsbetriebe räumen in Straßen, die für den Durchgangsverkehr unbedeutend sind, in der Regel nicht den Schnee von der Fahrbahn. Es gibt also keinen Grund, warum Lübeck bei Spielstraßen strengere Maßstäbe anlegen sollte als andere Kommunen.

Sicherheits- oder Haftungsgründe sprechen ebenfalls nicht dagegen. In Spielstraßen gilt Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), die Gefahren durch glatte Fahrbahnen sind hier minimal. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass Straßen bei Schnee genauso nutzbar sind wie im Sommer. Eine Räumung der fußwegähnlichen Bereiche reicht völlig aus. Die komplette Fahrbahn zu räumen kann allenfalls bei besonderen Sicherheitsrisiken erforderlich sein und liegt dann in der Verantwortung der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL).

In Lübeck betrifft die geplante Änderung rund 95 Spielstraßen, erkennbar an den blauen Schildern mit spielenden Kindern. Unser Antrag ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt zur Entlastung der Bürger*innen. Gerade wer die Schneeräumung nicht selbst erfüllen kann oder möchte, muss nun deutlich weniger Geld für einen Dienstleister ausgeben.“

Der Co-Fraktionsvorsitzende Dr. Axel Flasbarth ergänzt:

„Diese Satzungsregelung wurde fünfmal (!) im Werkausschuss für die Entsorgungsbetriebe und zweimal in der Bürgerschaft diskutiert. Darüber hinaus haben sich mehrere juristische Stellen der HL und des Landes mit der Angelegenheit befasst. Dieser langwierige und insgesamt 1,5 Jahre dauernde Prozess zeigt exemplarisch, wie aufwändig selbst kleine, scheinbar einfache Anpassungen in der Verwaltung aktuell z.T. sind.

Ein solcher Aufwand und Dauer verwundert umso mehr, wenn man bedenkt, dass das Risiko nicht geräumter Spielstraßen (max. 6 km/h) kaum größer sein kann als in den vielen Nebenstraßen (max. 30 km/h), die auch heute schon von den EBL kaum oder (praktisch) gar nicht geräumt werden. Auch die Tatsache, dass in den vielen Kommunen, in denen diese Regelung heute schon gilt, keine höheren Unfallzahlen auftreten, zeigt, wie begrenzt die Risiken sind. Dieses Beispiel zeigt daher sehr gut, dass Bürokratieabbau auch bedeutet, mit Entschlossenheit und Mut Veränderungen positiv gegenüber zu treten.

Wir werden in der kommenden Bürgerschaft eine Initiative einbringen, die für Vereinfachungen und Bürokratieabbau auf die Erfahrungen und Ideen der Verwaltungsmitarbeiter*innen setzt. Und wir hoffen und werden darauf achten, dass diese Ideen mit positiver Veränderungsbereitschaft geprüft und umgesetzt werden.“