Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt ein neues Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, in dem der Bürgermeister per einstweiliger Anordnung verpflichtet wurde, seine Weigerung aufzugeben, die nächste Sitzung des Kulturausschusses der Lübecker Bürgerschaft in Form einer Videokonferenz zu ermöglichen. Folglich kann jetzt jeder Ausschuss und die Bürgerschaft im Falle von Pandemien oder anderen Notlagen digital oder hybrid tagen, der Bürgermeister kann entsprechende Entscheidungen der Ausschussvorsitzenden und des Stadtpräsidenten nicht mehr durch fadenscheinige Begründungen blockieren.
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