Der Angehörigen-Initiative des Heiligen-Geist-Hospitals wurde nach dem Schließungsvorschlag des Bürgermeisters volle Transparenz und Zugang zu den von ihnen angefragten Akten versprochen. Zusätzlich hat die Initiative einen offiziellen Antrag auf Aktenzugang nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH) gestellt. Aber auch die dort geltenden Fristen sind lange abgelaufen, ohne dass die Verwaltung der Initiative bisher die angefragten Akten zur Verfügung gestellt hat.
Hierzu erklärt die Rechtsanwältin, Mitglied der Bürgerschaft für Bündnis 90/Die Grünen und Sprecherin für kommunale Verwaltung, Birte Duggen:
„Die Angehörigen-Initiative des Heiligen-Geist-Hospitals hat am 20. November Antrag auf Zugang zu den Akten gestellt, um sich ein umfassendes Bild der Vorgänge und Argumente machen zu können, die von Bürgermeister Lindenau für die Schließung des HGH vorgebracht werden.
Das Informationszugangsgesetz (IZG-SH) gewährt der Verwaltung für diesen Zugang zu den Akten bis zu einem Monat Zeit. Bei besonders aufwendigen Vorgängen bekommt die Verwaltung bis zu zwei Monate Zeit, muss dies aber nach spätestens einem Monat anzeigen und begründen. Diese Frist ist am 20. Januar abgelaufen. Bisher hat die Verwaltung noch keine einzige Akte zur Verfügung gestellt. Und auch inhaltlich nicht begründet, warum dies nicht schon bis zum 20. Dezember geschehen konnte.
Ich fordere den Bürgermeister daher nachdrücklich und entschieden auf, hier nach Recht und Gesetz zu handeln und der Initiative unmittelbar und sofort die angefragten Akten zur Verfügung zu stellen. Ein Handeln nach Recht und Gesetz sollte für die Verwaltung grundsätzlich und immer eine Selbstverständlichkeit sein, erst recht aber, wenn man der Initiative selbst volle Transparenz versprochen hat.
Wir wissen inzwischen sehr viel über das sehr fragwürdige Handeln des Bürgermeisters, der monatelang hinter dem Rücken von Öffentlichkeit und Politik auf eine Schließung hingearbeitet und dafür Fakten geschaffen hat. Aber solch ein indiskutables Vorgehen erfordert umso mehr, jetzt gesetzestreu die notwendige Transparenz herzustellen, auch wenn dabei Unangenehmes zu Tage gefördert wird.”