Interfraktionelle Einigung: Erbbaurechte in Lübeck sozial und zukunftssicher machen

Der vom Wirtschaftsausschuss einberufene interfraktionelle Arbeitskreis zur Überarbeitung der Konditionen für Erbbaurechte wird in den kommenden Sitzungen von Wirtschaftsausschuss und Bürgerschaft seine Ergebnisse zur Beschlussfassung vorlegen.

Zu den Ergebnissen erklären die ständigen Teilnehmer*innen des Arbeitskreises Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen), Lars Lehrke (Die Unabhängigen), Bernhard Simon (CDU), Heike Stegemann (FDP), Hans-Jürgen Martens (Linke) und Dr. Volker Koß (GAL) gemeinsam:

“Unser gemeinsames Ziel ist es, den sehr großen Bestand an Erbbaurechten für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser in Lübeck dauerhaft zu erhalten und so auszugestalten, dass Erbbaurechte auch in Zukunft ihrem sozialen Zweck gerecht werden, gerade auch Familien mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten einen Weg ins selbstgenutzte Wohneigentum zu ermöglichen. Wir halten dies insbesondere in Zeiten für wichtig, in denen Immobilienpreise stark gestiegen sind und neue Einfamilienhäuser nur noch in begrenztem Umfang gebaut werden können.

Deshalb wollen wir den grundlegenden Erbbauzins von 4% auf 2% reduzieren und passen uns damit sowohl den veränderten Bedingungen an den Kreditmärkten als auch der Regelung an, die in Lübeck bereits für den Geschosswohnungsbau gilt.


Wir wollen in Zukunft auf die Stufenregelung verzichten, die für die Erbbaunehmer*innen nach 10 und dann wieder nach 20 Jahren zu plötzlichen Steigerungen der Erbpacht von 50% und dann noch mal 33% führt. Im Gegenzug reduzieren wir Rabatte für sehr große Erbbaugrundstücke. Bisher führten doppelte und sich überlagernde Rabatte dazu, dass besonders große Grundstücke unverhältnismäßig stark begünstigt wurden.

Wichtig ist uns dabei, dass die neuen Konditionen zukünftig für alle neu herausgegebenen Erbbaugrundstücke und für alle Verlängerungen gelten, auch wenn die Pachtverträge erst nach 2040 auslaufen. Dies ist insbesondere für Haushalte wichtig, die eine Modernisierung oder einen Anbau mit Darlehen finanzieren möchten und dafür die Sicherheit eines langlaufenden Vertrages benötigen. Erbbaurechte sollen bei Verkäufen nicht zu Spekulationsobjekten werden. Daher schließen wir den Erwerb von der Hansestadt herausgegebenen Erbbaugrundstücke in den ersten 15 Jahren nach Übernahme oder Neuausgabe eines Vertrages aus. Auf diese Weise wollen wir einen möglichst großen Teil der ca. 8.000 Erbbaugrundstück in Lübeck länger erhalten und auch zukünftig zielgerichtet denen zugänglich machen, die sich diese Wohnform ansonsten nicht leisten können.

Wir sind stolz darauf, dass unsere Vorväter und -mütter die Weisheit hatten, das kluge und soziale Instrument der Erbpacht in einem Ausmaß zu nutzen, dass Lübeck hier heute deutschlandweit führend ist. Wir wünschen uns, dass auch in zukünftigen Generationen möglichst viele davon profitieren können und wollen mit dem Ergebnis unserer interfraktionellen Zusammenarbeit hierzu einen Beitrag leisten.”

Den entsprechenden interfraktionellen Antrag gibt es hier zum nachlesen:

https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013478