Pressemitteilung

Wärmewende in der Altstadt sozial und engagiert angehen

Mandy Siegenbrink, Fraktionsvorsitzende

Zur Diskussion um die Auswirkungen der Pläne der Bundesregierung für die Wärmewende auf die Lübecker Altstadt setzt die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf eine soziale, aber ambitionierte Ausgestaltung.

Hierzu erklärt Mandy Siegenbrink, Mitglied des Wirtschaftsausschusses und Spitzenkandidatin mit Wahlkreis in der Lübecker Innenstadt:

„Gerade für die Altstadt wichtig und richtig an den bestehenden und neuen Gesetzen für regenerative Heizungskomponenten sind die natürlich vorhandenen Härtefallregelungen, z.B. wenn der Einbau von Wärmepumpen oder Hybridheizungen technisch nicht möglich ist, an Denkmalschutzanforderungen scheitert oder aus anderen Gründen eine unbillige Härte darstellen würde. Die Bewohner*innen in der Altstadt sind vielfach von diesen Fällen betroffen und fallen daher selbstverständlich unter die  Ausnahmegenehmigungen.

Die Wärmewende in der Altstadt umzusetzen, stellt tatsächlich eine besondere Herausforderung dar, weil Wärmepumpen nur begrenzt technisch möglich sind und Fernwärme bisher hier nicht vorhanden und aufwändig zu installieren ist. Konzeptionell ist daher klar, dass eine Lösung für die Wärmewende in der Altstadt aus einem Mix aus neuen, kleineren Nahwärmenetzen, Luftwärmepumpen in Hinterhöfen mit entsprechendem Platz und möglicherweise auch aus einem Anschluss ans Lübecker Fernwärmenetz zumindest für Teile der Altstadt bestehen würde.

Wichtig ist für uns, dass wir bei den großen Anforderungen, die die Wärmewende insgesamt und vor allem in der Altstadt stellt, die Menschen mitnehmen und die sozialen Folgen abfedern. Es ist klar, dass viele Menschen für diese Herausforderungen (nicht nur) finanzielle Unterstützung benötigen und es Aufgabe aller staatlichen Ebenen ist, sich diesen Herausforderungen möglichst schnell und umfassend zu stellen. Um die Wärmewende in Lübeck effektiv anzugehen, sollten wir uns zuerst den einfachsten Potentialen für die CO2-Einsparung widmen und einen kühlen Kopf bewahren, um danach auch die großen Herausforderungen zu meistern.”

Stephan Wisotzki, Architekt und Energieberater, Kreisvorsitzender und stv. Mitglied im Bauausschuss ergänzt:

„Wichtig an den aktuellen Plänen für die Wärmewende in privaten Haushalten ist, dass sie nur den Einbau neuer Heizungen betreffen. Es geht dabei nicht darum, die Lebensdauer bestehender Heizungen zu verkürzen oder weitere Pflichten zum Ausbau fossiler Heizungen einzuführen. Da ohnehin nur neu einzubauende Heizungen betroffen sind, ist auch nicht mit einem Anstieg der Nachfrage nach entsprechenden Handwerksdienstleistungen zu rechnen.


Ein Mindestanteil an regenerativer Energie beim Betrieb neuer Heizungen, wie er jetzt von der Bundesregierung geplant ist, ist in Schleswig-Holstein nichts Neues. Die Jamaika-Landesregierung unter Daniel Günther (CDU) hat bereits 2021 beschlossen, dass ab Januar 2022 neue Heizungen einen Mindestanteil von 15% an regenerativer Energie aufweisen müssen. Der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen ohne weitere regenerative Komponenten ist also bereits heute in Schleswig-Holstein nicht mehr vorgesehen.

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde analog dazu festgelegt, dass deutschlandweit ab 2025 ein regenerativer Mindestanteil von 65% gelten soll. Und im März 2022 hat das Bundeskabinett mit Grünen, SPD und FDP gemeinsam beschlossen, diese Regelung schon ab 2024 gelten zu lassen, vor allem um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schneller zu reduzieren. Für diesen Kabinettsbeschluss wurde jetzt ein erster Gesetzesentwurf vorgelegt.

Diese Initiative der Bundesregierung ist aus unserer Sicht richtig und willkommen, denn es wäre nicht nur ökologisch verheerend, jetzt noch neue vollständig fossile Heizungen einzubauen, die über viele Jahre CO2 emittieren, sondern es ist auch ökonomisch wenig sinnvoll, da zu befürchten ist, dass solche Heizungen in wenigen Jahren wieder ausgebaut werden müssten, um unsere Ziele für Klimaneutralität erreichen zu können.”