Pressemitteilung

Keine Parallelstrukturen aufbauen beim Mieter*innenschutz

Die Bürgerschaft ist heute in Sachen Mieter*innenschutz der Empfehlung des Sozialausschusses gefolgt. Dort wurde einstimmig dem Antrag von GRÜNEN, CDU und FDP gefolgt, wonach der Bedarf an Mietrechtsberatungen zunächst geprüft und ein Konzept zur verbesserten Zugänglichkeit bestehender Angebote vorgelegt werden soll. 

Helmut Müller-Lornsen, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion:

Helmut Müller-Lornsen, sozialpolitischer Sprecher

„Je angespannter der Wohnungsmarkt, desto wichtiger sind Mieter*innenschutz und Mietrechtsberatungen. Mit unserem Antrag beauftragen wir die Verwaltung in der Mai Sitzung des Sozialausschusses einen Bericht vorzulegen, der darstellt, welche Beratungsstellen im Bereich Mietrecht in Lübeck aktiv sind und deren Auslastung aufzeigt. Darüber hinaus soll berichtet werden, wo und in welchem Maße noch Mietrechtsberatungsbedarf besteht und bisher nicht gedeckt werden kann.

Des Weiteren beauftragen wir die Verwaltung bis Juni ein Konzept vorzulegen, welches das Ziel hat, bereits bestehende Angebote für Bürger*innen zugänglicher zu machen und zusätzliche Beratungsbedarfe im Mietrecht zu erfüllen. Dabei sollte die Verlagerung von Beratungsangeboten in die Quartiere und die Integration von Beratungen in die soziale Sicherung mit Beteiligung der Stadtteilbüros priorisiert werden. 

Es ist wichtig zu prüfen, ob diese Beratungsbedarfe ohne zusätzlichen Personaleinsatz durch z.B. Umschichtung bestehender Angebote oder andere organisatorische Maßnahmen erfüllt werden können.”

Mandy Siegenbrink, Co-Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Sozialausschuss:

Mandy Siegenbrink, Co-Fraktionsvorsitzende

„Mietrechtsberatungen sind grundsätzlich juristische Beratungen. Es geht dabei um marode Bausubstanz, prekäre Wohnverhältnisse, undurchsichtige Nebenkostenabrechnungen, Räumungsklagen und Mietschulden. Ein Mietvertrag ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Mieter*in und Vermieter*in und damit ist eine Mietrechtsberatung keine klassische kommunale Aufgabe.

Zudem ist das Angebot für Mietrechtsberatungen in Lübeck bereits sehr vielfältig. Die Kapazitäten beim Mieterverein mögen ausgeschöpft sein, das bedeutet aber noch lange nicht, dass wir als Stadt plötzlich eine eigene kommunale Mieter*innenberatung aufbauen müssen, wie von der SPD & FW gewünscht. Vielmehr sollte der Aufbau einer parallelen Beratungsstruktur durch die Hansestadt vermieden werden, um die Ressourcen der Stadt zu schonen.

Die bereits existierenden guten Angebote in der Stadt, z.B. bei der Trave oder bei der Verbraucherzentrale, wo inzwischen auch eine kostenlose Beratung in den Quartieren finanziert durch Landesmittel angeboten wird, müssen noch sichtbarer und niedrigschwellig zugänglicher werden.”