Pressemitteilung

Beim Buddenbrookhaus aus den Fehlern lernen

Die Bürgerschaft hat in der letzten Woche zum fünften Mal innerhalb eines Jahres die Entscheidung bestätigt, das Neue Buddenbrookhaus weiterhin in denkmalschutzkonformer Weise zu bauen. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion fordert, bei diesem Projekt wichtige Lehren für die Zukunft zu ziehen und aus den Fehlern zu lernen.

Hierzu erklärt der Co-Fraktionsvorsitzende Dr. Axel Flasbarth:

„Die Bürgerschaft stand in der letzten Woche erneut vor einem Dilemma. Sollte das Buddenbrookhaus weiterhin umgeplant werden und so der Wegfall der Fördergelder riskiert werden? Oder sollte zur alten, denkmalschutzwidrigen Planung zurückgekehrt werden, was mit hoher Wahrscheinlichkeit einen jahrelangen Rechtsstreit, einen entsprechenden Baustillstand und wahrscheinlich auch eine gerichtliche Niederlage zur Folge haben und so auch einen hohen Schaden und ebenfalls den Wegfall der Fördergelder verursachen würde? Mit unseren Stimmen entschied sich die Bürgerschaftsmehrheit zum fünften Mal in einem Jahr für den ersten Weg, der nicht nur deutlich bessere – auch finanzielle – Perspektiven für das neue Museum und die Hansestadt bietet, sondern auch unser kulturelles Erbe auf eine Weise schützt, wie es für eine Stadt wie Lübeck eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Nachdem die Vorgehensweise beim Buddenbrookhaus jetzt hoffentlich endgültig feststeht, sollten wir gemeinsam überlegen, was wir aus diesem in vielerlei Hinsicht unrühmlichen Bauvorhaben für die Zukunft lernen. Zentral ist aus unserer Sicht ein anderer Umgang mit dem Denkmalschutz bei städtischen Projekten. Die berechtigterweise hohen Anforderungen des Denkmalschutzes verursachen für viele private Immobilienbesitzer*innen und Bauherr*innen Zusatzkosten und erfordern Kompromisse. Diese Anforderungen sollten auch grundlegend sein für sämtliche Planungen der öffentlichen Hand. Sie muss ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und die Nutzungsinteressen bei öffentlichen Gebäuden in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege an die Belange des Denkmals anpassen. Hierüber sollte es in Zukunft keine Diskussionen mehr geben müssen.

Und auch das Verhältnis von Verwaltung und Bürgerschaft ist neu zu justieren. Dass sich der Bürgermeister ohne jede Konsultation mit der Politik über die Verweigerung der Baugenehmigung durch die Denkmalpflege hinweg setzt, obwohl auch der Kulturausschuss der Bürgerschaft kurz zuvor einstimmig eine Umplanung gefordert hatte, widerspricht dem Geist der Kommunalverfassung, nach der die Bürgerschaft entscheidet und die Verwaltung umsetzt. Ein solch eigenmächtiges Verwaltungshandeln gegen den politischen Willen führt zu unnötigen Reibungsverlusten und – wie in diesem Fall – zu Millionenschäden.”

Das Mitglied des Kulturausschusses, Kimberly D’Amico, ergänzt:

„Die Berücksichtigung des Denkmalschutzes in Bauvorhaben ist auch immer eine Suche nach Kompromissen mit der Denkmalpflege. Trotzdem ist es unerlässlich, in Zukunft den Denkmalschutz und die Denkmalpflege schon bei der Auslobung und der Durchführung von Architekturwettbewerben vollständig zu berücksichtigen. Siegreiche Entwürfe sind ggf. sofort zu korrigieren, ein jahrelanges Planen auf Basis von Verstößen gegen den fachlichen Denkmalschutz führt zu einem Verschieben von Problemen, die später nur noch größer werden. Dass sich die Verwaltungsspitze beim Buddenbrookhaus mehrere Jahre lang weigerte, alternative, denkmalschutzkonforme Wege zu suchen und zu verfolgen, ist uns als Verwaltungshandeln unverständlich. Ein solcher Fehler wäre zukünftig aber gar nicht mehr möglich, wenn die Planungen sich von vornherein an den Erfordernissen des Denkmalschutzes orientieren.

Und wir sollten auch grundsätzlich darüber nachdenken, welche Art von Architektur wir für öffentliche Vorhaben vorsehen. Die Planungen des Neuen Buddenbrookhauses und dessen Kosten von letztendlich möglicherweise mehr als 50 Mio. Euro haben viel Kritik hervorgerufen. Auch aus unserer Perspektive sind solche Größenordnungen überdimensioniert. Angesichts der vielen und teuren Herausforderungen eines Neubaus hinter einer alten Fassade hätten wir beim Buddenbrookhaus eine Sanierung im Bestand sinnvoller gefunden. Zukünftig sollte eine Sanierung im Bestand auch aus Klimaschutzgründen der Regelfall sein und zumindest bei jedem Vorhaben ausreichend geprüft werden.

Was auch immer mit den Fördergeldern fürs Buddenbrookhaus passiert und wie auch immer wir dann damit umgehen werden: Wenn wir die gemachten Fehler in Zukunft vermeiden, ist der  jetzt schon entstandene und möglicherweise noch entstehende Schaden zumindest nicht umsonst gewesen.”